WINTERDIENST - Garten- und Landschaftspflege Menz

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Wir sorgen für Sicherheit, während andere noch schlafen.
Das vernachlässigen der Räumpflicht auf oder vor Ihrem Privat- oder Firmengrundstück, kann nach dem StrReinG ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Solche Ordnungswidrigkeitsverfahren können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Legen Sie Ihre Räumpflicht einfach in unsere erfahrenen Hände. Sie genießen den Winter und wir sorgen zuverlässig und unter ständiger Wetterbeobachtung für Ihre und die Sicherheit anderer.
Winterdienst:
Unser Winterdienst umfasst z. B. Räum- und Streuarbeiten auf:
  • Großflächen
  • Parkplätzen
  • Gehsteigen
  • Tiefgaragen
  • Einfahrten
  • Innenhöfe
  • Gartenwege
  • Straßenabschnitte
Auf dem Bild ist unser Fimenfahrzeug - ein VW Caddy - in der Seitenansicht mit unserem Firmenlogo und unseren Kontaktdaten zu sehen.
Durchführungszeiten:
Wir führen Ihren Winterdienst Montags bis Sonntags vom 01. November – 31. März des Folgejahres aus.
(Sonderabsprachen sind jederzeit möglich.)
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